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Rahmenbedingungen

Ablauf

Zunächst bitte ich Sie, sich per Email oder über das Nachrichtentool der Webseite mit mir in Verbindung zu setzen, um einen ersten Termin für ein gemeinsames Kennenlernen zu vereinbaren. Geben Sie dabei bitte Ihre Telefonnummer mit an, sodass ich Sie für die Vereinbarung eines ersten Kennenlerntermins kontaktieren kann.

Nach der ersten Kontaktaufnahme nehme ich mir während des ersten Termins und drei weiteren probatorischen Sitzungen ausführlich Zeit, Sie und Ihre Problematik näher kennen zu lernen. Sollten wir uns im Anschluss eine weitere gemeinsame Zusammenarbeit miteinander vorstellen können, muss bei Ihrer Krankenkasse ein Antrag auf ambulante Psychotherapie eingereicht werden. Eine einzelne Sitzung dauert 50 Minuten. Was die Dauer einer gesamten Behandlung angeht, richtet sich diese nach dem bewilligten Kontingtent der Krankenkasse und Ihrem persönlichen Bedarf. 

Kostenübernahme

Als approbierter psychologischer Psychotherapeut bin ich im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) gelistet und verfüge über eine Ermächtigung zur Teilnahme an der vetragspsychotherapeutischen Versorgung speziell für Betroffene und Helfer*innen der Flutkatastrophe im Rhein-Erft-Kreis 2021.

 

Zugang für gesetzlich Versicherte

Nach den ersten Kennenlerngesprächen muss bei Ihrer Krankenkasse ein Antrag auf eine ambulante Psychotherapie gestellt werden. Dazu benötigen Sie neben den Antragsformularen, die ich Ihnen in der Praxis zur Verfügung stellen werde, auch ein sogenannter Konsiliarbericht. Dabei handelt es sich um eine ärztliche Einschätzung, ob möglicherweise eine medizinische Kontraindikation hinsichtlich einer Psychotherapie vorliegen könnte. Daraufhin beantrage ich i.d.R. zunächst eine Kurzzeittherapie, die bei Bedarf im weiteren Verlauf bei Ihrer Krankenkasse verlängert werden kann.

Die o.g. Ermächtigung wurde von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in Folge der dramatischen Flutkatastrophe im Jahr 2021 ausgesprochen, um insbesondere die davon betroffenen Menschen zu unterstützen und dem dadurch gestiegenen psychotherapeutischen Bedarf im Rhein-Erft-Kreis gerecht werden zu können.

 

Zugang für Privatversicherte & Beihilfeberechtigte

Die Kostenübernahme einer ambulanten Psychotherapie muss nach den ersten probatorischen Sitzungen bei Ihrer privaten Krankenkasse bzw. der Beihilfestelle beantragt werden. Mein Honorar als Psychologischer Psychotherapeut für eine verhaltenstherapeutische Einzelsitzung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Bewilligung der Antragsstellung verläuft in der Regel reibungslos, sodass alle GOP-Leistungen übernommen werden können. Für meine Leistungen berechne ich i.d.R. den 3.0-fachen Satz.

Zugang für Selbstzahler

Im Falle, dass Sie selber für die Kosten aufkommen wollen, können Sie natürlich ebenfalls mit mir Kontakt aufnehmen. Die anfallenden Gebühren richten sich wie oben beschrieben nach der GOP.

 

 

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